Wichtiges für Zahnarztpraxen

 

 

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Tipps und Informationen für Zahnarztpraxen zu folgenden Themen:

 

 

Ärztliche Untersuchung

 

Wichtig!

Eine medizinische Untersuchung ist für die Arbeit am Patienten erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass die ärztliche Untersuchung bereits im Rahmen des Zahnmedizin-Studium durchgeführt wurde, bevor Sie Studenten in diesem Bereich einsetzen.

 

 

Verschwiegenheitspflicht

 

Da die Berufsordnungen vorschreiben, dass der Zahnarzt alle seine Mitarbeiter schriftlich über die Verschwiegenheitspflicht zu belehren hat, sollte ein solches Schriftstück vom Studenten unterzeichnet und dessen Inhalt befolgt werden. (siehe unter Download)

 

 

Unfallversicherung

 

Der Zahnarzt hat den Studenten vor Beginn der Beschäftigung auf Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung solcher Gefahren aufzuklären. Generell ist durch den Zahnarzt eine Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft herbeizuführen.

 

 

Arbeitsschutz und Hygiene

 

Der Praxisinhaber hat gegenüber dem Studenten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten. Es dürfen keine Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit des Studenten übersteigen, übertragen werden, ebenso keine Arbeiten, die mit erheblichen Unfallgefahren verbunden sind.

 

 

Haftung und Aufsichtspflicht

 

Die Verantwortung für die Tätigkeit des Studenten liegt beim Praxisinhaber. Der Praxisinhaber sollte dafür sorgen, dass auch die Studenten unter seinem Haftpflichtversicherungsschutz erfasst sind. Der Praxisinhaber trägt die volle Verantwortung für die Tätigkeit des Studenten.

 

 

Mögliche Beschäftigungsformen

 

Mit Studenten, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, können Sie sehr unkompliziert auf Honorarbasis zusammenarbeiten. Bei dieser Variante ist der Studierende selbstständig tätig und stellt Ihnen die geleisteten Arbeitsstunden in Rechnung.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Studenten im Rahmen eines Minijobs einzustellen. Der maximale monatliche Verdienst darf hierbei 450,- € nicht überschreiten oder es muss sich um eine kurzfristige Beschäftigung handeln. Eine sog. geringfügige Beschäftigung ist melde- und beitragspflichtig.

Nähere Informationen und Anmeldung unter:

http://www.minijob-zentrale.de

 

 

Vergütung der Studenten

 

Die hier aufgeführten Angaben dienen zur Orientierung und sind somit als eine Empfehlung zu betrachten:

Die Vergütung der Studenten richtet sich nach ihrer Qualifikation in Form der erworbenen Scheine und nicht nach der Anzahl der angegebenen Semester!

  

Für die ersten 5 Stunden der Zusammenarbeit ist ein Stundenlohn von 9,00€ angemessen, da sich der Student die Gepflogenheiten der Praxis erst aneignen muss.

Nach dieser Einarbeitungsphase ist der empfohlene Stundenlohn der Tabelle zu entnehmen:


 

Semester

Qualifikation

(Scheine)

Vergütung

1.+ 2.

TPK / Naturwissenschaftliche Fächer /Terminologie / Vorphysikum !

10,00€

3.

Phantomkurs 1 / Anatomie / Histologie

10,50€

4.

Biochemie / Physiologie

11,00€

   5.   

Phantomkurs 2 / Werkstoffkunde / Physikum !

11,50€

6.

Phantomkurs 3 / Radiologie / KFO / PDE

12,00€

7.

Parodontologie / Kinderzahnheilkunde / Kieferorthopädie / Chirurgie / Kons 1

13,00€

8.

Kons2 / Dermatologie / Hygiene / Mikrobiologie / KFO 2 / Röntgen1

13,50€

9.

Pharmakologie / Innere Medizin / Röntgen 2 / OP1 / Prothetik 1

14,00€

10.

OP2 / Prothetik 2 / klinische Untersuchungsmethoden

15,00€

Wichtig! Bitte prüfen Sie vor dem Einsatz der von Ihnen ausgewählten Studenten deren Qualifikation (Scheine).