Wichtiges für Studenten

 

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Tipps und Informationen für Studenten zu folgenden Themen:

 

 

 

Kleingewerbe

 

Ein Kleingewerbe kann für viele ein erster Schritt in die Selbständigkeit und Unabhängigkeit sein. Das Unternehmertum hat Vor- und Nachteile. Informieren Sie sich hier über die Existenzgründung und die Kleingründung – vom Nebenerwerb bis zur Haupttätigkeit.

Das selbstständige Arbeiten bietet sich insbesondere dann an, wenn man etwa häufig mehrere Jobs ausführen möchte. Es treffen hier nicht mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufeinander, sondern Auftragnehmer und Auftraggeber. Die vielen formalen Erfordernisse des Arbeitsrechts finden hier kaum Anwendung. Der selbstständige Student tritt gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber als freier Unternehmer auf und stellt seine erbrachte Leistung einfach in Rechnung. Der Student ist dann selbstständiger Dienstleister mit allen Rechten und Pflichten (etwa Haftung gegenüber dem Auftraggeber).

Selbstständige, Freiberufler bzw. Gewerbetreibende unterscheiden sich von Arbeitnehmern zunächst dadurch, das sie

  • auf Rechnung arbeiten und die Vergütung direkt ausbezahlt bekommen
  • einkommensteuerpflichtig, umsatzsteuerpflichtig und evtl. gewerbesteuerpflichtig sind
  • sich selber um KV und Altersvorsorge kümmern müssen
  • eine eigene Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Schadenersatzansprüche brauchen
  • Vergütung und Bedingungen aushandeln müssen (Tarifverträge mit Ausnahmen nicht erlaubt)
  • keinen Anspruch auf Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben

Sofern man als Student oder Arbeitnehmer jedoch neben dem Studium, bzw. neben einer Arbeitnehmertätigkeit ein Gewerbe anmeldet, ergeben sich zunächst keine Änderungen hinsichtlich des Studiums, der abhängigen Beschäftigung und der Sozialversicherungen!

Wichtige Grenzwerte (2006):

  • Gewerbesteuerpflicht: ab 24.500 €
  • Umsatzsteuerpflicht: ab 16.620 € im laufenden, erwarteter Umsatz von 50.000€ im Folgejahr
  • Mitgliedsbeitrag an Handelskammer ab Gewinn von ca. 5.150 €
  • Lohnsteuer fällt an ab: 7.235 €
  • Verlust der Familienkrankenversicherung ab: 3.900 €
  • Verlust des Kindergeldes: 7.188 € (Bafög-Anteil wird mitgerechnet!)
  • Verlust des Bafög: 4.227,36 €

 


 

Kleingewerbe-Anmeldung

 

Kleingewerbe-Anmeldung – Wo und wie mache ich das?

Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist in Deutschland recht unkompliziert. Zuständig ist Ihr örtliches Ordnungs- bzw. Gewerbeamt. Füllen Sie für die Gewerbe-Anmeldung das Formular GewA 1 (Download bei berlin.de) vollständig aus. Dieses Formular müssen alle Gewerbetreibenden ausfüllen. Den Kleingewerbe-Status gibt man erst bei der Anmeldung beim Finanzamt an.

Hilfreich ist es, wenn man sich das Formular schon vor dem Besuch beim Ordnungs- bzw. Gewerbeamt ausdruckt und ausfüllt. Viele Städte und Gemeinden bieten das Formular GewA 1 zum Download an. Einige bieten sogar die Möglichkeit das Formular online auszufüllen und dann auszudrucken.

Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen des Formulares GewA 1 haben, hilft Ihnen die Ausfüllhilfe, die die Stadt Düsseldorf anbietet, sicher weiter.

Das vom Ordnungsamt abgestempelte Formular GewA 1 ist dann gleichzeitig ihr Gewerbeschein.

 

Kleingewerbe-Anmeldung – Was kostet das?

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind in Deutschland nicht einheitlich, sondern regional verschieden. In der Regel kostet eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt zwischen 15,- und 30,- Euro.

 

Kleingewerbe-Anmeldung – Meldung an das Finanzamt

Das Gewerbe- bzw. Ordnungsamt informiert das Finanzamt über Ihre Gewerbeanmeldung. Dieses schickt Ihnen nun den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser ist sehr umfangreich, aber bei näherer Betrachtung nicht allzu schwierig zu verstehen. Wichtig für Kleingewerbe-Gründer ist hierbei der Punkt: ”Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer”. Hier können Sie angeben, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen.

Bis Sie den  ”Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” vom Finanzamt bekommen, können einige Wochen in das Land gehen. Wer nicht warten möchte, kann sich das Formular schon vorher vom Finanzamt holen oder hier downloaden und es, nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt, ausgefüllt wieder beim Finanzamt abgeben. Damit hätten Sie den Vorgang etwas beschleunigt. Eine gute Ausfüllhilfe finden Sie übrigens auf blogbwl.de.

Das Finanzamt teilt Ihnen dann in aller Regel eine neue Steuernummer zu.

 

Kleingewerbe-Anmeldung – IHK

Das Ordnungsamt schickt Ihre Gewerbeanmeldung ebenfalls zur Industrie- und Handelskammer (IHK). Als Gewerbetreibender, auch mit Kleingewerbe, werden sie automatisch Mitglied bei der IHK. Das hat durchaus auch Vorteile, da die IHK ein breites Angebotsspektrum und Hilfe für seine Mitglieder anbietet. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist grundsätzlich kostenpflichtig und die Höhe an den Gewerbeertrag gekoppelt. Unternehmen mit einem geringen Gewerbeertrag werden meist beitragsfrei gestellt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.

 

 

Scheinselbständigkeit

 

Wer ist scheinselbständig?                                

Scheinselbständig ist man, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, der Auftraggeber aber keine Sozialversicherungsbeiträge abführt. (Beschäftigungsverhältnis im Sinne von §7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IV).

Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen. Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung.

 

Wie kann eine Scheinselbständigkeit vermieden werden?

Es gibt verschiedene Kriterien, anhand derer sich eine Scheinselbständigkeit ermitteln lässt.

Ein entscheidender Punkt, um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden, sollte nicht kontinuierlich für einen Auftraggeber (Zahnarzt) gearbeitet werden.

 

Zum Thema Scheinselbständigkeit findet Ihr im Download ein ausführliches Merkblatt!

 

Weitere Information:

IHK

http://www.deutsche-rentenversicherung.de

 

 

 

Vergütung der Studenten

 

Die hier aufgeführten Angaben dienen als eine Orientierung und sind somit als eine Empfehlung zu betrachten:

Die Vergütung der Studenten richtet sich nach ihrer Qualifikation in Form der erworbenen Scheine und nicht nach der Anzahl der angegebenen Semester!

  

Für die ersten 5 Stunden der Zusammenarbeit ist ein Stundenlohn von 9,00€ angemessen, da sich der Student die Gepflogenheiten der Praxis erst aneignen muss.

Nach dieser Einarbeitungsphase ist der empfohlene Stundenlohn der Tabelle zu entnehmen:

 

Semester

Qualifikation

(Scheine)

Vergütung

1.+ 2.

TPK / Naturwissenschaftliche Fächer / Terminologie  Vorphysikum!

10,00€

3.

Phantomkurs 1 / Anatomie / Histologie

10,50€

4.

Biochemie / Physiologie

11,00€

   5.   

Phantomkurs 2 / Werkstoffkunde / Physikum !

11,50€

6.

Phantomkurs 3 / Radiologie / KFO / PDE

12,00€

7.

Parodontologie / Kinderzahnheilkunde / Kieferorthopädie / Chirurgie / Kons 1

13,00€

8.

Kons 2 / Dermatologie / Hygiene / Mikrobiologie / KFO 2 / Röntgen1

13,50€

9.

Pharmakologie / Innere Medizin / Röntgen 2 / OP1 / Prothetik 1

14,00€

10.

OP2 / Prothetik 2 / klin. Untersuchungsmethoden

15,00€

 Wichtig! Die Angaben können je nach Universität variieren.